Leistungserklärungen und Zertifikate
Seit dem 1. Juli 2013 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, nach der alle in der Bauregelliste Teil B aufgeführten Produkte, die in eine harmonisierte Norm fallen, mit einem CE Kennzeichen etikettiert werden müssen. Diesem CE Kennzeichen muss eine Leistungserklärung zugrunde liegen, in der die relevanten Eigenschaften des Produktes sowie das Prüflabor in dem diese geprüft wurden, aufgeführt werden.
Zertifikate finden Sie direkt bei den Produktseiten. Klicken Sie einfach auf Produkte und wählen Sie ein Produkt Ihrer Wahl aus. Die Zertifikate finden Sie in der Übersicht und im Download-Bereich der Seite.